Hallo..
ich glaube nicht, das Familienangehörige gesetzliche freie Tage bekommen im Fall der Heirat eines Kindes.. sondern das gilt nur für die Personen, die selber heiraten... ich würde daher, um ganz sicher zu gehen, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht befragen .. das Amtsgericht ist gern behilflich, dir passende Anwälte zu benennen.
Im Fall einer bestehenden Rechtschutzversicherung ist die anwaltliche Beratung kostenlos.
Viel Erfolg